AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN 2020 

§ 1 Geltungsbereich
Unsere AGB gelten für alle Aufträge, die durch uns oder eine von uns beauftragte Firma durchgeführt werden. Geschäftsbedingungen unserer Kunden, die unseren AGB entgegenstehen, lehnen wir hiermit ab, wie auch immer die Klausel in den Geschäftsbedingungen des Partners über die Wirksamkeit seiner Bedingungen lauten mag.

§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen/zeichnungen 
Unsere Angebote sind freibleibend und lediglich Offerten, die uns nicht zur Annahme der Bestellung bzw. des Auftrages zwingen. Angaben von der Medianox Communication GmbH zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung sowie unsere Darstellungen derselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen jeglicher Art) sind - sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde - nur annähernd maßgeblich. Alle Maßangaben sind Ca.-Maße. Medianox Communication GmbH behält sich Abweichungen in Form, Maß und Farbe des bestellten Mietgutes vor, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Die gelieferten Sachen müssen gleichwertiger oder besserer Natur sein. An allen Angeboten, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte benötigt der Kunde unsere
schriftliche Zustimmung.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Die ausgewiesenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer und gelten für die Dauer der Messe bzw. Veranstaltung. Der Abzug von Skonto ist ausgeschlossen. Bei Überschreitungen von Zahlungsfristen berechnen wir Mindestzinsen gem. den jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite.

§ 4 Vertragsabschluss, Vertragsinhalt 
Alle Bestellungen bedürfen - soweit nicht telefonisch anders vereinbart- der Schriftform. Zusatzaufträge und/oder Änderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.

§ 5 Stornierung, Catering, Personal, Verleih 
Der Kunde hat das Recht, jederzeit schriftlich zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei der Medianox Communication GmbH maßgeblich.

a. Messekonzeption
Im Falle der Stornierung für Messekonzeption (Erstellung und Projektierung des Messedesigns, Mietmessestandbau sowie -abbau) ist der Kunde verpflichtet, 80% der Auftragssumme, wenn weniger als 30 Tage vor Messebeginn storniert wird 100% der Auftragssumme, als Schadenersatz an die Medianox Communication GmbH zu zahlen.

b. Catering, Personal und Verleih
Im Falle einer Stornierung von bereits erteilten Aufträgen berechnen wir, bis 14 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 70% der Auftragssumme und bei Stornierung kürzer als 7 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin behalten wir uns vor bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Bei Bruch und Verlust der geliehenen Ware, behaltet Medianox Communication GmbH das Recht vor eine Gebühr zu verlangen. Die Kosten können bei Bedarf angefragt werden.

§ 6 Liefer- und Montagezeit, Transporte 
Die von uns angegebenen Fristen für Montage- und Demontagearbeiten sind annähernd, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Wenn Verzögerungen eintreten, muss uns der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von der Medianox Communication GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers - insbesondere die Zahlung der ersten Rate vor Aufbaubeginn - voraus. Sollten diese Verpflichtungen nicht erfüllt sein, kann Medianox Communication GmbH vom Vertrag zurücktreten und gemäß Paragraph § 5 Schadenersatzansprüche geltend machen. Höhere Gewalt, Streik, Transportverzüge, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen, Arbeiterausstände oder Aussperrungen, Mängel oder verspätete Lieferung von Rohmaterialien oder Halbfabrikaten, Mobilmachung und Krieg, Energieverknappung und dergleichen entbinden uns von der Einhaltung der Montagezeit.

§ 7 Abnahme/Übergabe
Der Messestand gilt als angenommen, wenn entweder eine ordnungsgemäße Übergabe des Messestandes oder die Nutzung durch den Kunden ohne Übergabe stattgefunden hat.

§ 8 Mängel
Mit der abgeschlossenen Übergabe des Messestandes gilt die Leistung als erbracht. Mängelrügen müssen sofort bei uns eingehen. Als Mängel nicht anzusehen sind: natürliche Abnutzung, fehlerhafte Aufstellung oder Montage des Kunden oder Dritter, unsachgemäße Beanspruchung bzw. Belastung und sonstige Einflüsse aller Art, sofern diese nicht auf ein Verschulden von uns zurückzuführen sind.

§ 9 Vermietung
Die von der Medianox Communication GmbH gelieferten und/oder montierten Mietsachen sind durch den Kunden pfleglich zu behandeln. Mietsachen werden nur für den vereinbarten Zweck und nur für die Dauer der Mietzeit zur Verfügung gestellt. Während der Mietdauer - ab Abnahme bis zur Rückgabe bzw. Abbaubeginn - trägt der Kunde die Gefahr für Beschädigung und Verlust und hat die nötigen Sorgfaltspflichten einzuhalten. Die Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde hat sich bei Übergabe der Mietsache vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit zu überzeugen.

§ 10 Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen Personen bezogenen Daten, gleich ob sie von der Medianox Communication GmbH selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

§ 11 Haftung
Für termin- und qualitätsgerechte Ausführung haftet die Medianox Communication GmbH nur, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung, ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben (Monteure, Messebauer, Catering Firmen, Servicepersonal, Druckerei usw.), die im Auftrag des Kunden eingeschaltet werden, wird keine Haftung übernommen, sofern der Medianox Communication GmbH nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Kunde kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der Medianox Communication GmbH gegenüber diesem verlangen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, haftet die Medianox Communication GmbH nicht für eingebrachte Gegenstände des Kunden, soweit die Medianox Communication GmbH nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang der Gegenstände verursacht hat. Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde und soweit durch den Ausschluss der Ersatzansprüche die Vertragserfüllung nicht vereitelt oder gefährdet wird. Die Haftung für vertragsuntypische Folgeschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei grober Fahrlässigkeit. Soweit Schäden durch die Medianox Communication GmbH nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist die Haftung auf 10 % des vereinbarte Auftragssumme, höchstens € 10.000, begrenzt. Wird der Medianox Communication GmbH grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, ist die Haftung für Schäden auf maximal 50% die Höhe der Auftragssumme begrenzt. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungsgehilfen der Medianox Communication GmbH. Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

§ 12 Rücktrittsrecht
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, insbesondere höherer Gewalt, welche sich auf unseren Betrieb erheblich einwirken, und für den Fall sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.

§ 13 Salavatorische Klausel, Gerichtsstand 
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. werden, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder zur Unwirksamkeit sämtlicher vorstehender Bestimmungen. Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken die rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verwender und dem Auftraggeber ist Kaarst. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Die Beziehungen zwischen Medianox Communication GmbH und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.